Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass der Titel des Spiels die bestehende Marke von Stellarblade verletzt.
Der Kern des Streits dreht sich um die Ähnlichkeit der Namen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“. Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, die Verwendung eines ähnlichen Namens im Spiel habe ihrem Geschäft geschadet, die Online-Sichtbarkeit verringert und es potenziellen Kunden erschwert, ihre Dienste zu finden. Mehaffey registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023, während Shift Up „Stellar Blade“ im Januar 2023 registrierte. Mehaffey behauptet jedoch, den Namen und die Domain stellarblade.com bereits seit 2006 genutzt zu haben.
Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Nutzung der Marke „Stellar Blade“ zu verhindern. Es erfordert auch die Zerstörung aller Stellar Blade-Materialien. Mehaffeys Anwaltsteam argumentiert, dass Sony und Shift Up über die bereits bestehenden Rechte von Stellarblade informiert gewesen sein müssten. Sie heben die Ähnlichkeit der Logos und des stilisierten „S“ als weiteren Beweis für eine Rechtsverletzung hervor.
Die Rechtsabteilung betont, dass Mehaffeys Unternehmen seit fast 15 Jahren unter dem Namen „Stellarblade“ firmiert und dass der Erfolg des Spiels ihre Online-Präsenz in den Schatten gestellt hat. Sie machen geltend, dass die Handlungen der Beklagten einen unlauteren Wettbewerb darstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte häufig rückwirkend gelten können, wodurch der Schutz über das offizielle Registrierungsdatum hinaus verlängert wird.
Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität des Markenrechts und die potenziellen Konflikte, die sich aus ähnlichen Namen ergeben, selbst bei unterschiedlichen Registrierungsdaten. Das Ergebnis hängt von der Auslegung der Vorbenutzung durch das Gericht und dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken ab.