EU-Gerichtshof regelt: Heruntergeladene Spiele können legal weiterverkauft werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher zuvor gekaufte und heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, auch wenn eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) besteht. Lassen Sie uns in die Details eintauchen.
Verbraucher können herunterladbare Spiele und Software, die sie zuvor gekauft und gespielt haben, legal weiterverkaufen, hat der EU-Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle vor einem deutschen Gericht zurück.
Der vom Gericht aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Urheberrechtserschöpfungsgrundsatz₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und einem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, was den Weiterverkauf ermöglicht.
Diese Entscheidung gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten und gilt für Spiele, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erhältlich sind. Der ursprüngliche Käufer hat das Recht, die Spiellizenz weiterzuverkaufen und anderen (dem „Käufer“) zu ermöglichen, das Spiel von der Website des Herausgebers herunterzuladen.
Das Urteil lautet: „Eine Lizenzvereinbarung gewährt einem Kunden das Recht, die Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, und der Rechteinhaber erschöpft seine exklusiven Vertriebsrechte durch den Verkauf der Kopie an den Kunden … Daher sind auch bei der Lizenzvereinbarung weitere Übertragungen verboten und.“ Der Rechteinhaber kann dem Weiterverkauf der Kopie nicht mehr widersprechen
In der Praxis könnte der Prozess wie folgt aussehen: Der Erstkäufer stellt den Code für die Spiellizenz bereit und gibt den Zugriff beim Verkauf/Weiterverkauf auf. Das Fehlen eines klaren Handelsmarktes oder -systems führt jedoch zu Komplexität und es bleiben viele Fragen offen.Zum Beispiel Fragen zur Funktionsweise von Registrierungsübertragungen. Beispielsweise wird eine physische Kopie weiterhin unter dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.
(1) „Die Doktrin der Urheberrechtserschöpfung schränkt das allgemeine Recht eines Urheberrechtsinhabers ein, die Verbreitung seines Werks zu kontrollieren. Sobald Kopien eines Werks mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers verkauft werden, gilt dieses Recht.“ gilt als „erschöpft“ „exklusiv“ – das bedeutet, dass es dem Käufer freisteht, die Kopie weiterzuverkaufen, ohne dass der Rechteinhaber ein Widerspruchsrecht hat.“ (von Lexology.com)
Der Wiederverkäufer kann nach dem Weiterverkauf nicht auf das Spiel zugreifen oder es spielenDer Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest: „Der ursprüngliche Erwerber einer Kopie eines materiellen oder immateriellen Computerprogramms muss die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen, wenn die Vertriebsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind.“ Wenn er es weiterhin nutzt, verletzt er das ausschließliche Recht des Urheberrechtsinhabers, sein Computerprogramm zu reproduzieren
Notwendiges Kopieren zur Programmnutzung zulassen
„In diesem Fall war die Antwort des Gerichts, dass jeder nachfolgende Erwerber einer Kopie, an der die Vertriebsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, einen solchen rechtmäßigen Erwerber darstellt Ein solches Herunterladen muss als eine Kopie des Computerprogramms angesehen werden, die erforderlich ist, um dem neuen Erwerber die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms zu ermöglichen von Elgars Kommentarreihe zum Recht des geistigen Eigentums)
Es ist erwähnenswert, dass das Gericht entschieden hat, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Rechtmäßige Erwerber dürfen Sicherungskopien von Computerprogrammen nicht weiterverkaufen.
„Ein rechtmäßiger Erwerber eines Computerprogramms darf eine Sicherungskopie des Programms nicht weiterverkaufen.“ Dies besagt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics v. Microsoft Corporation.